Voraussetzungen
Fliegen lernen kann wirklich jeder. Die am Anfang sehr schwierig erscheinenden Abläufe prägen sich schnell ein, so dass Sie mit etwas Übung sehr schnell Fortschritte machen werden. Denken Sie nur zurück an Ihre Fahrschule. Überlegen Sie heute noch, wann Sie die Kupplung zum Gangwechsel treten müssen?
Mit der Ausbildung können Sie bereits ab dem 16. Lebensjahr beginnen. Die praktische Prüfung kann mit 17. Jahren abgelegt werden. Mitbringen sollten Sie Spaß an der Fliegerei und die Offenheit, sich in einer neuen Dimension zu bewegen. Natürlich gibt es noch ein paar Formalismen, die auch eingehalten werden müssen.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis:
Das Wichtigste ist zunächst eine Untersuchung bei einem "Fliegerarzt". Dies sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine Brille ist dabei kein Hindernisgrund. Je nach angestrebter Pilotenlizenz unterscheidet man derzeit zwei verschiedene Tauglichkeitsstufen:
- Klasse I - Berufs- und Verkehrsflugzeugführer
- Klasse II - Privatflugzeugführer
Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig von Ihrem Lebensalter. Unter 30 Jahren gilt es für fünf Jahre, zwischen 30 und 50 zwei Jahre und ab 50 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeiträume müssen Sie wieder zu einer Untersuchung. Die Kosten für einer Untersuchung der Klasse II betragen ca. 100 - 150 €.
Adressen von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen können Sie bei uns erfragen.
Formalitäten: (Auszug aus dem Verkehrsregister)
Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt anfordert werden. Bitte schicken Sie das Standardformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an folgende Adresse.
| Kraftfahrtbundesamt Postfach 24932 Flensburg |
Tel.: 0461 - 316 - 1931 Fax: 0461 - 316 - 2932 Email: Referat23@kba.de |
Zuviel Punkte können ein Hindernis sein!
Polizeiliches Führungszeugnis:
Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro beantragen. Die für uns zuständige Behörde in Wolfenbüttel verlangt ein ausführlicheres Führungszeugnis ("zur Vorlage bei einer Behörde"), das direkt an die Behörde geschickt werden muss. Die Adresse lautet wie folgt:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel - Luftfahrtbehörde -
Sophienstr. 5, 38304 Wolfenbüttel
Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort":
Die meisten Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, ASB oder Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Wochenendkurse an. Auch wenn Sie bereits für den Führerschein eine Bescheinigung gemacht haben, schadet eine Auffrischung nie. Adressen können Sie persönlich bei uns erfahren.