Nachtflug - (NFQ = Night Flight Qualification)
Die Nachtflugberechtigung ist eine Erweiterung des Privatpilotenscheins. Sie müssen in Besitz einer CVFR-Berechtigung bzw. eines Flugscheines nach JAR-FCL 1 sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können. Auch für den Erwerb der Instrumentenflugberechtigung benötigen Sie die Nachtflugausbildung.
Die Ausbildung umfasst 5 Flugstunden bei Nacht. Davon müssen mindestens 3 Stunden mit Lehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflug durchgeführt werden. Außerdem muss der Schüler 5 Landungen bis zum Stillstand im Alleinflug gemacht haben, bevor ihm auf Antrag die Berechtigung in seinem Flugschein eingetragen wird. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Bei Nacht fliegen ist eine phantastische Erfahrung. Und man benötigt nicht die aufwendige Instrumentenflugberechtigung, sondern kann auch nach Sichtflugregeln fliegen.
Bei Flügen nach Bremen und Hamburg kann man gleichzeitig seine Erinnerung für Anflüge an Flughäfen auffrischen.
Neben den normalen Kosten für Flugzeug und Fluglehrer kommen häufig etwas höhere Gebühren für die Landebahnbeleuchtung und den Flugleiter hinzu. Die Kosten (bei minimalem Ausbildungsaufwand) inklusive Flugzeug, Fluglehrer, Landegebühr sowie Nachtabfertigung in Hannover belaufen sich auf ca. 1.200,- EUR.
Die Wintermonate eignen sich besonders für diese Art der Fliegerei. Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie Sich bitte mit uns in Verbindung.