Verlängerung des PPL (JAR-FCL und National)

Da sich mit der Einführung von JAR-FCL die Bedingungen stark verändert haben, sind im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Inhaber eines PPL-A benötigen für die Verlängerung ab dem 01.05.2003 die unten aufgeführten Bedingungen. Auf Wunsch kann Ihre Lizenz in eine FCL-Lizenz umgewandelt werden
(Voraussetzung: CVFR). Auf Grund der Besitzstandswahrung dürfen Sie mit Ihrem "alten" PPL-A alles,
was bisher bereits möglich war (auch Flüge ins Ausland).

 

Medical

Lizenz

Berechtigung

PPL (N)

Class II
(gültig für:
Alter < 40 » 5 Jahre
Alter < 60 » 2 Jahre
Alter > 60 » 1 Jahr)

5 Jahre gültig

gültig wenn
- innerhalb 24 Monate 12 Flugstunden auf Flugzeug (SEP), Reisemotorsegler (TMG) oder Ultraleicht ,
- 12 Starts und Landungen,
- 1 Übungsflug (mind. 1 Stunde) mit Fluglehrer je Klassenberechtigung (SEP, TMG, UL),
ALTERNATIV: eine Befähigkeitsüberprüfung mit Prüfer (CRE) auf TMG oder SEP

PPL (FCL)
PPL (ICAO)

Class II
(gültig für:
Alter < 40 » 5 Jahre
Alter < 60 » 2 Jahre
Alter > 60 » 1 Jahr)

5 Jahre gültig

Gültigkeit: 2 Jahre
- innerhalb der letzten12 Monate, 12 Flugstunden auf Flugzeug (SEP)
- 1 Übungsflug (mind. 1 Stunde) mit Fluglehrer FI (A) oder CRI (A)
ALTERNATIV: eine Befähigkeitsüberprüfung mit einem Prüfer (CRE) auf SEP oder TMG* in den letzten drei Monaten vor Verlängerung
* ist der Bewerber sowohl im Besitz einer Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP) als auch für Reisemotorsegler (TMG), kann er die Befähigkeitsüberprüfung entweder in einer der beiden Klassen oder die aufgeführten Anforderungen entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt nachweisen und eine Verlängerung für beide Berechtigungen erlangen (6 Stunden als verantwortlicher, 12 Starts und Landungen, sowie einem Übungsflug) .

Mitzuführen sind immer folgende Dokumente: Flugschein, Flugbuch, Medical (war bisher nicht nötig!), Lichtbildausweis.